Beitragsübersicht 
Versicherung im Krankheitsfall für Tätowier und Piercer-/innen

Der Beitrag ist für Frauen und Männer und jedes Eintrittsalter gleich, aber:

  • Personen, die das 51. Lebensjahr vollendet haben, können nicht neu abschließen. Bestehende Verträge werden weitergeführt.
  • Die Versicherung endet mit dem Ablauf des Versicherungsjahres, Sie das 65. Lebensjahr vollendet hat.
  • Mindestbeitrag 28,50 € netto monatlich.
  • Es können Karenzzeiten von 21, 28 oder 42 Tagen vereinbart werden.
  • Vertragslaufzeiten von ein bis drei Jahren. 
Bei einem Drei-Jahres-Vertrag erhalten Sie einen Dauernachlass von 10%.

Beispiel:

Sie brauchen 2.000 € monatlich bei Krankheit

Dann kostet die Versicherung  im Monat:

[symple_toggle title=“34,49 €“ state=“closed“] bei einer Karenzzeit* von 42 Tagen[/symple_toggle]
[symple_toggle title=“53,38 €“ state=“closed“] bei einer Karenzzeit* von 28 Tagen[/symple_toggle]
[symple_toggle title=“72,47  €“ state=“closed“]bei einer Karenzzeit* von 21 Tagen[/symple_toggle]


*Karenzzeit: nach dieser Anzahl von Tagen beginnt die Leistung der Versicherung. Also, je früher die Versicherung die Leistung erbringt, desto höher ist der Monatsbeitrag.

Besonderheiten:
Leistung schon ab 70%:
Auch wenn die Arbeitsunfähigkeit nur bei 70% liegt wird die volle vereinbarte Summe gezahlt



Leistung vom 1. Tag nach Unfall mit direktem Krankhausaufenthalt:
Die vereinbarte Summe vom 1. Tag an gezahlt


Einzigartig, 50% Erstattung auch ohne Kostennachweis:
Innerhalb der ersten 42 Tage nach Ablauf der Karenztageund bis zu 6 Wochen werden pauschal 50% des versicherten Tagessatzes ersetzt, ohne dass der Unterbrechungsschaden gesondert nachgewiesen werden muss!

Kombinachlass 10%:
Wenn gleichzeitig mit der EBU-Versicherung eine Geschäftsinhalts und/oder Gebäudeversicherung neu für den gleichen Antragsteller und die gleiche Arbeitsstätte beantragt wird.

Existenzgründernachlass 15%:
Für Neugeschäft max. Eintrittsalter 40 Jahre und für Personen ohne Risikozuschlag nach Gesundheitsprüfung.
Bei Antragstellung im ersten Jahr nach Betriebseröffnung!

  • Datum der Neueröffnung (Monat/Jahr) liegt nicht länger als 1 Jahr zurück (Nachweis durch Auszug aus dem Handelsregister/Handwerkerrolle bzw. Gewerbeschein innerhalb von 6 Monaten nach Antragstellung)
  • Abschluss eines 3-Jahresvertrages
  • nicht für Betriebsübernahmen, -übertragungen, Neufirmierungen, Sitzverlegungen oder Änderungen der Rechtsform