Verdienstausfallversicherung für Tätowierer- und Piercer/-innen

Wenn Sie krank sind haben Sie meistens nur noch einen Wunsch: So schnell wie möglich wieder gesund werden. Aber in der Zwischenzeit laufen die Kosten in vollem Umfang weiter.
 Damit fehlt nicht nur der Umsatz, der von Ihnen selbst gemacht wird, der ganze Betriebsablauf ist unter Umständen gefährdet. Hier hilft ganz gezielt die Betriebsunterbrechungsversicherung im Krankheitsfall.

Stellen Sie sich vor Sie werden krank und müssen die Arbeit ruhen lassen um sich auszukurieren und zu erholen. Während Sie darum bemüht sind, wieder auf die Beine zu kommen, laufen Ihre Kosten dennoch in vollem Umfang weiter. Wenn durch Ihren Ausfall jedoch die Einnahmen ausbleiben, hilft eine gute finanzielle Absicherung in Form einer Verdienstausfallversicherung.

Sie tritt in Kraft, sobald Sie durch eine Krankheit Ihren Beruf vorübergehend nicht ausüben können. So haben Sie die Möglichkeit, sich in aller Ruhe auszukurieren und können sich beruhigt darauf verlassen, dass Ihre finanzielle Situation auch bei längerer Krankheit gesichert bleibt.

Wann zahlt eigentlich eine Verdienstausfallversicherung?

Hier ein paar Beispiele

Nach einem Armbruch:

Verdienstausfallversicherung - Armbruch

Keiner kann sich vor Krankheit oder Unfällen schützen. Passiert es dann doch, ist es für eine Vorsorge leider schon zu spät. Wenn Sie durch einen Armbruch nicht tätowieren oder piercen können und die Einnahmen ausbleiben, kann dies fatale finanzielle Folgen für Sie haben. Daher ist eine Verdienstausfallversicherung besonders für Selbstständige von existentieller Bedeutung.

Wenn die Bandscheibe zwickt:

Verdienstausfallversicherung - Bandscheibe

Bandscheibenvorfälle sind in der Regel langwierig und sehr schmerzhaft. Wenn eine Operation umgangen werden kann, ist oft eine Reha von Nöten, um die Beweglichkeit wiederherzustellen. Ein Arbeitsausfall von mehreren Wochen ist somit garantiert.  Wer im Vorfeld nicht vorgesorgt hat, riskiert große finanzielle Verluste, da die notwendigen Einnahmen wegfallen, die laufenden Kosten jedoch trotzdem anfallen.

Ein Handbruch ist kein Armbruch, aber:

Verdienstausfallversicherung - Handbruch

Gerade Tätowierer- und Piercer-/innen sind auf ihre Hände angewiesen und können bei einem Handbruch ihre Arbeit nicht mehr verrichten. Ein Verdienstausfall ist die Folge. Um finanziellen Engpässen vorzubeugen ist eine Verdienstausfallversicherung unumgänglich. Sie sorgt dafür, dass bei einem Handbruch das monatliche Einkommen dennoch gesichert ist und Sie die Möglichkeit haben, in aller Ruhe zu genesen.

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Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Sie bestimmen selbst, ab welchem Krankheitstag die Leistungen gezahlt werden sollen. Bereits nach 21, 29 oder erst nach 42 Tagen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob sie bis zu 30 % arbeitsfähig wären. Sie erhalten trotzdem den vollen Leistungsbetrag und haben keine Selbstbeteiligung. Sollten sie innerhalb eines Jahres an der selben Krankheit erneut erkranken, entsteht keine neue Karenzzeit. Sie erhalten bis zu 6 Wochen 50 % der Leistungen, selbst wenn Sie keinen Kostennachweis erbringen. Sie haben also genügend Zeit, die genauen Zahlen zusammenzutragen. Falls Sie nach einem Unfall ins Krankenhaus müssen, werden Ihnen die Kosten zurückerstattet.

Was kostet eine Verdienstausfallversicherung für den Krankheitsfall?

Der Beitrag richtet sich nach der Tätigkeit, die Sie ausüben, nach der Höhe der Leistung, die Sie monatlich brauchen und danach ab welchem Krankheitstag die Leistung erfolgen soll. Es gibt drei Vorlaufzeiten: 21, 28 und 42 Tage. Wenn Sie die Leistung erst nach 42 Tagen brauchen ist der Monatsbeitrag niedriger. Wenn Sie eine Karenzzeit von 21 Tagen vereinbaren, erhalten Sie die versicherte Leistung schon ab dem 22. Krankheitstag und der Monatsbeitrag liegt höher.

Beispiel für Tätowierer- und Piercer-/innen
Sie brauchen 2.000 € monatlich im Krankheitsfall, dann beträgt der Monatsbeitrag
bei 42 Tagen Karenzzeit 34,49 €

Wie lange wird Krankengeld gezahlt

Sie erhalten die Leistung solange die Krankheit besteht. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob sie bis zu 30 % arbeitsfähig wären. Sie erhalten trotzdem den vollen Leistungsbetrag und haben keine Selbstbeteiligung. Sollten sie innerhalb eines Jahres an derselben Krankheit erneut erkranken, entsteht keine neue Karenzzeit. Sie erhalten bis zu 6 Wochen 50 % der Leistungen, selbst wenn Sie keinen Kostennachweis erbringen. Sie haben also genügend Zeit, die genauen Zahlen zusammenzutragen.
Sie bestimmen selbst, ab welchem Krankheitstag die Leistungen gezahlt werden sollen. Bereits nach 21, 29 oder erst nach 42 Tagen.