Auch als Tätowierer- und Piercer-/in ist man vor einer Berufsunfähigkeit nicht gefeit. Tritt dieser Fall ein, fallen die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur unzureichend aus. Als Selbständiger erhalten Sie zumeist gar kein Geld. Nur mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sind Sie gut abgesichert, wenn das Einkommen plötzlich wegfällt.

Berufsunfähigkeitsversicherung – Ideale Absicherung für ein unterschätztes Risiko

Statistisch gesehen muss jeder Vierte seinen Beruf vor Erreichen des Rentenalters an den Nagel hängen. Auch die Zahl an Tätowierer und Piercer, die ihren Beruf vorzeitig aufgrund Erkrankungen des Skeletts, Bewegungsapparats, Nervensystems oder aufgrund eines Unfalls aufgeben muss, ist in den letzten Jahren signifikant gestiegen. Wer berufsunfähig wird, verliert in der Regel nicht nur Einnahmen aus Lohn. Meistens kommen zusätzliche finanzielle Belastungen hinzu, etwa für Betreuung und medizinische Versorgung. Eine Berufsunfähigkeit kann demnach dem Traum nach dem eigenen Studio ein schnelles Ende bereiten und den finanziellen Ruin bedeuten. Besonders schwerwiegend ist dies gerade für Familien, deren Existenz eng mit dem wirtschaftlichen Erfolg des Studios verknüpft ist. Auch auf die gesetzliche Rentenversicherung ist kein Verlass, zumal die Leistungsvoraussetzungen sehr streng und die Rentenleistungen äußerst gering ausfallen. Zur Absicherung der Arbeitskraft ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung somit unverzichtbar.

Was eine BU-Absicherung leisten sollte

Eine bedarfsgerechte BU-Absicherung wird unter unterschiedlichen Bezeichnungen von zahlreichen Versicherern angeboten. Üblich sind hierbei Tarife mit dem Namen Existenzsicherungs-Rente, Multi-Rente oder Opti5Rente. Um unerwünschte Deckungslücken zu vermeiden, sollten Sie vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung einen ausführlichen Vergleich der Tarife anstreben. Wichtig ist, dass Sie als Tätowierer- bzw. Piercer/-in einen finanziellen Schutz für folgende Fälle genießen:

  • Unfälle
  • Krebserkrankungen
  • Verlust von Grundfähigkeiten (z.B. Bewegungseinschränkungen der Hand, Schulter oder Wirbelsäule)
  • Pflegebedürftigkeit
  • Schwere Erkrankungen (z.B. an Leber, Niere, Herz oder zentralem Nervensystem)

Achten Sie darauf, dass der Unfallbegriff auf „erhöhte Kraftanstrengung“ erweitert gilt. Dann können Sie auch dann mit einer Leistung rechnen, wenn Sie sich etwa über das Normalmaß hinaus anstrengen und sich hierbei Kapseln, Bänder, Sehnen sowie Bänder reißen oder Gelenke, Gliedmaßen sowie Wirbelsäule verrenken. Von Vorteil ist zudem die sogenannte Nachversicherungsgarantie. Sollte sich Ihr Einkommen im Zuge eines positiven Geschäftsverlaufs künftig erhöhen, können Sie Ihre spätere Rentenleistung ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Sollten Sie ferner als Tätowierer- oder Piercer/-in vorübergehend Ihre Festanstellung verlieren, ist es von Vorteil, wenn die BU-Absicherung eine Beitragsbefreiung aufgrund Arbeitslosigkeit von mindestens 6 Monaten vorsieht. Idealerweise sollte Ihre BU-Absicherung sofort nach Versicherungsbeginn gelten (Verzicht auf Wartezeiten) und Leistungen bereits ab 50 Prozent Invalidität vorsehen.